Anlagerichtlinien
Der Fonds investiert, nach Abzug der flüssigen Mittel, mindestens zwei Drittel seines Vermögens in Beteiligungspapiere und -wertrechte (Aktien, Genossenschaftsanteile,
Partizipationsscheine, Genussscheine etc.) von Unternehmen, die ihren Sitz oder den überwiegenden Anteil ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten in der Schweiz haben oder als
Holdinggesellschaften überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz halten und die an einer Börse oder an einem anderen geregelten, dem
Publikum offen stehenden Markt gehandelt werden. Die blosse Kotierung der Anlagen
an der Schweizer Börse genügt nicht.
Die Auswahl der Anlagen erfolgt auf Grund der traditionellen Analyse in Kombination
mit dem Value-Ansatz, d.h. es wird versucht, den „fairen“ oder „angemessenen“ Preis
eines Wertpapiers („inneren Wert“) anhand von betriebswirtschaftlichen Daten und
dem ökonomischen Umfeld eines Unternehmens zu ermitteln. Dabei stehen u.a. die fundamentale„Bottom-up“-Analyse verschiedener Einzeltitel, die technische Analyse des
Kursverlaufs und die Finanzsituation der Einzeltitel im Vordergrund. Bei der Auswahl der Anlagen wird nicht nach einem festen Branchenschlüssel investiert. Die branchenmässige
Gewichtung orientiert sich vielmehr an der Attraktivität der einzelnen Unternehmen.
Es gilt zu beachten, dass die Auswahl der Unternehmen unabhängig von ihrer Marktkapitalisierung
erfolgt. Somit können sowohl Aktien von Unternehmen mit geringer
Börsenkapitalisierung (Small Caps) als auch Aktien von Unternehmen mit mittlerer
Börsenkapitalisierung (Mid Caps) als auch Aktien von substanzstarken, grossen, international
bekannten und bedeutenden Unternehmen (Blue-Chips) erworben werden.
Der Fonds darf, nach Abzug der flüssigen Mittel, bis zu einem Drittel seines Vermögens in
Sichteinlagen oder in kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten
halten.
Die Anlagen erfolgen ausschliesslich in Vermögenswerte, die auf Schweizer Franken
(CHF) oder auf eine andere frei konvertierbare Währung lauten.
Zur effizienten Verwaltung kann die Verwaltungsgesellschaft zu Absicherungszwecken
derivative Finanzinstrumente einsetzen, sofern mit solchen Transaktionen nicht von den
Anlagezielen des Fonds abgewichen wird.
Ferner ist der Fonds ermächtigt, im Rahmen der festgesetzten
Anlagebeschränkungen in sonstige zugelassene Anlagen zu investieren.
(Den vollständigen Wortlaut der Anlagerichtlinien entnehmen Sie bitte dem vollständigen Prospekt.) |